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Medienmitteilung

«Tierquälerei aufdecken ist kein Verbrechen!»

Immer wieder deckt die Tierrechtsorganisation Tier im Fokus (TIF) krasse Missstände in der Schweizer Massentierhaltung auf. Nun muss ihr Präsident deswegen vor Gericht.

Text: Tier im Fokus (TIF)

«Ich habe nichts zu verbergen», sagt Tobias Sennhauser, Präsident Tier im Fokus (TIF). Weil er einen anonymen Hinweis erhalten hatte und die Behörden untätig blieben, verschaffte er sich Zugang zu mehreren Hühner-Mastanlagen. Dort dokumentierte Sennhauser die Missstände mit der Kamera und brachte sie an die Öffentlichkeit. Daraus entstand die Kampagne Der grosse Hühner-Schwindel, die wochenlang in den Medien zirkulierte und die Politik aufschreckte

Die mächtige Fleischlobby musste reagieren. In einer koordinierten Anzeige der betroffenen Tierhalter erwirkte sie eine Hausdurchsuchung bei Sennhauser, an der über 35 Datenträger, Kameras, Laptops oder Mobiltelefone beschlagnahmt und teilweise vernichtet wurden. «Die Hausdurchsuchung war ein traumatisches Erlebnis für mich», sagt Sennhauser. Der entstandene Sachschaden beträgt rund 3.000 Franken.

Anwältin plädiert auf Freispruch

Die Staatsanwaltschaft wirft Sennhauser Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und (sic) Tierquälerei vor. «Der Vorwurf der Tierquälerei ist absurd», so Sennhauser. Mit der Argumentation, dass verdeckte Ermittler*innen die Tiere stressen würde, wäre jede Tierschutzkontrolle illegal. «Die Fleischlobby will den Spiess umdrehen und von den Missständen in der Massentierhaltung ablenken.» Auch von der Sachbeschädigung distanziert er sich, er habe sich durch offene Türen Zutritt verschafft.

Für die Verteidigerin, Rechtsanwältin Lea Hungerbühler, ist klar: «Die Dokumentation von derartigen Missständen war zur Wahrung der berechtigten Tierschutz-Interessen notwendig». Es hätte in diesen konkreten Konstellationen kein milderes Mittel gegeben, um das Leid der Tiere aufzudecken, insbesondere da eine frühere Meldung beim Veterinäramt versandete. 

Für Tier im Fokus (TIF) braucht es rechtlichen Schutz für jene, die Tierquälerei aufdecken. Die Tierrechtsorganisation fordert in einer Petition Straffreiheit für verdeckte Ermittler*innen, die sie am Mittwoch lancieren wird. Bei einer Niederlage würde Sennhauser das Urteil weiterziehen. «Tierquälerei aufdecken ist kein Verbrechen!»

Öffentliche Gerichtsverhandlung (mit Anmeldung)

  • Datum: Mittwoch, 2. Februar 2022, 8:30 Uhr
  • Ort: Gerichtssaal 6, 1. Stock, Dunantstrasse 3, 3400 Burgdorf

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